Schwedisches Paar scheitert mit Q

02.02.2009

Auch in zweiter Instanz scheiterte der Versuch eines Paares aus Jåmtland im Nordwesten Schwedens, ihrem Sohn den Namen Q zu geben. Das Gericht bemängelte, dass dieser Name ja nur ein Buchstabe sei und daher nicht den elementaren linguistischen Anforderungen genüge. Den Argumenten der Antragsteller, dass sie ihren Sohn seit seiner Geburt Q rufen und er auch auf diesen Namen reagiert, wollten die Richter nicht folgen.

Kompletter Artikel auf Englisch in »The Local«

 

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